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Ehe- und Familienrecht
Bei Eheschließung oder der Geburt von Kindern, besonders bei Trennung und Scheidung, aber auch bei Pflegebedürftigkeit betagter Angehöriger ergeben sich viele Fragen und ernsthafte Rechtsprobleme. Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat müssen geklärt werden, wie werden Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder geregelt, wie hoch fallen Kindes- oder Ehegattenunterhalt aus, wie werden Rentenanwartschaften verteilt und wie schütze ich mein Vermögen.
Ihre Persönlichkeit
Wichtig bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen ist uns die Wahrnehmung Ihrer Persönlichkeit, um mit Ihnen individuell und konstruktiv schwierige familiäre Lebenslagen zu meistern.
Wir beraten Sie parteiisch, aber auch offen unter Einbeziehung möglicher Standpunkte der Gegenseite; wir zeigen auf, welche alternativen Handlu ngsmöglichkeiten Sie haben; wir vertreten Sie engagiert und zuverlässig und bieten eine sehr gute Betreuung (Erreichbarkeit, Vorbereitung auf Gerichtstermine, schnelle und effektive Sachbearbeitung). Soweit erforderlich und eilig, sorgen wir für vorläufigen Rechtsschutz durch die Familiengerichte, etwa in Angelegenheiten der Kinder, des Unterhaltes oder bei nötigem Gewaltschutz. Allerdings betreiben wir keine unangemessene, kontraproduktive, unter die Gürtellinie zielende Rechtsvertretung.
Was macht die Spezialisierung aus?
Wir beachten auch die steuerrechtliche Seite von Eheschließung, Trennung oder Scheidung, ggf. in Zusammenarbeit mit Steuerberatern; wir prüfen und berücksichtigen etwa Schulden, Wohnvorteile für das Wohnen im eigenen Haus, oder Erwerbsobliegenheiten bei Unterhaltsberechnungen; wir beraten hinsichtlich neuer Partnerschaften, neuer Kinder oder geänderter Einkommensverhältnisse etwa für rechtlich mögliche Unterhaltsabänderungen; wir sind spezialisiert auf die Anwendung internationalen Familienrechts bei Eheschließung oder Scheidung mit beteiligten ausländischen Partnern; wir erarbeiten, vermitteln und erstreiten Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Eheverträge; wir haben langjährige Erfahrungen mit Sozialhilfe- und Unterhaltsrecht für betagte pflegebedürftige Angehörige; wir verweisen auf anzupassende erbrechtliche Regelungen.
Wir vertreten seit über zehn Jahren familienrechtliche Angelegenheiten vor den hiesigen Familiengerichten und sind mit den Gepflogenheiten der jeweiligen Richterinnen und Richter vertraut. Wir arbeiten mit den zuständigen Behörden (Jugendämter, Sozialämter, Erziehungsberatungsstellen) sowie mit Psychologen, Steuerberatern und Sachverständigen zusammen.
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